Bischof Jean-Marie Lovey, Paul Martone und Richard Lehner (v.l.) an der heutigen Pressekonferenz in Sitten. (Bild: Rosmarie Schärer/swiss-cath.ch)

Kirche Schweiz

Bistum Sitten: Nicht alle Missbrauchsbetroffene fühlen sich gehört

Heute Dienstag, 11. Juni 2024, wurden anlässlich einer Pressekonferenz in Sitten die Ergebnisse eines unabhängigen Gutachtens zum Umgang der Diözese Sitten mit Missbrauchsbetroffenen veröffentlicht.

Ende 2023 gaben Bischof Jean-Marie Lovey und der Bischofsrat bei «Vicario Consulting SA» ein formelles Gutachten in Auftrag. Dieses sollte einerseits untersuchen, wie Missbrauchsopfern von Seiten der Diözese begegnet wurde und andererseits die administrative Behandlung der Missbrauchs-Dossier beurteilen.

Zu diesem Zweck analysierte «Vicario Consultings SA» fünfzehn Akten aus dem ehemaligen Geheimarchiv der Diözese. Als Grundlage dienten die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) aus dem Jahr 2019, in denen die Art und Weise der administrativen Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche festgelegt ist.

Das Gutachten stellt fest,

  • dass sich die Diözese Sitten an die Richtlinien der SBK hält und das Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» (ASCE) die Dokumente den Anforderungen entsprechend erstellt.
  • Wenn es die Situation erfordert, informiert die Diözese umgehend die Staatsanwaltschaft.
  • Der Bischof und die Generalvikare übernehmen selbst die Weiterverfolgung der Fälle und fungieren häufig als proaktive Vermittler, wenn die Fälle komplexe administrative Schritte erfordern, z. B Informationen ausserhalb der Schweiz eingeholt werden müssen.

«Vicario Consultings SA» interviewte zudem 29 Personen: Bischof Lovey, die Generalvikare Pierre-Yves Maillard und Richard Lehner sowie Kanzler Philippe Genoud, sieben Personen von Opferschutzvereinen sowie 18 Missbrauchsopfer respektive betroffene Personen[1]. Diese 18 Personen haben sich freiwillig für diese Interviews zur Verfügung gestellt. Im 50-seitigen Gutachten werden die Namen der kirchlichen Personen genannt, die Namen der Opfer hingegen anonymisiert.

Das Gutachten fasst aus diesen Interviews sechs Hauptvorwürfe bezüglich Umgang mit Missbrauchsbetroffenen zusammen:

▪ Verweigerung und ein Mangel an aktivem Zuhören;

▪ eine institutionelle Unbeweglichkeit bei der Bearbeitung von Fällen;

▪ ein Mangel an Eigeninitiative;

▪ ein Mangel an Verantwortlichkeit;

▪ ein Mangel an Antizipation und Risikominimierung;

▪ eine Schwierigkeit, mit konfliktträchtigen und komplexen Personalangelegenheiten umzugehen.

Widersprüchliche Resultate
Es besteht eine grosse Diskrepanz zwischen der guten administrativen Arbeit der Diözese und den negativen Berichten der Missbrauchsbetroffenen. Dieses Phänomen lasse sich durch zwei methodologische Effekte erklären, so das Gutachten. Einerseits empfanden die Opfer die Ära von Bischof Norbert Brunner als eine Eiszeit – Bischof Lovey «erbte» dieses Empfinden. Andererseits sei eine Auswirkung eines «Zeugenaufrufs», dass eine Überrepräsentation von Personen erfolgt, die sich nicht angemessen oder nicht genügend einfühlsam oder nicht professionell genug behandelt fühlen. Da aber die Stimme der Opfer überwiegt, empfehlen die Gutachter der Diözese den regelmässigen Austausch mit Opferschutzorganisationen. Dabei sollen das Leiden und die Wahrheit der Missbrauchsbetroffenen ernst genommen werden. Die Gutachter selbst stellten bei den Interviews fest, dass manche Aussagen von Opfern klar und verständlich seien. Hier könne die Kirche gut darauf reagieren. «Aber manchmal sind die Erzählungen verwirrend, widersprüchlich, emotional, vieldeutig, unklar, und es wird für die Kirche schwierig, die Fakten zu rekonstruieren und die Situationen zu objektivieren.» Es sei jedoch die Aufgabe der Kirche, diese Aussagen mit Respekt und Professionalität anzunehmen.
Das Bistum hat bereits reagiert und für den französischsprachigen Teil Sr. Adrienne Barras und Generalvikar Pierre-Yves Maillard als Verantwortliche für die Missbrauchsprävention ernannt, für den deutschsprachigen Teil Pfarrer Stefan Roth. Sie sollen eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Die Gutachter schlagen weiter vor, die Anlaufstellen zu bezeichnen und zu vereinfachen. Aktuell besteht eine Vielzahl der Anlaufstellen: das diözesane Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld», die Opferschutzvereinigungen SAPEC und CECAR, das Bistum, zivile Justiz, Polizei usw. Eine Vereinfachung und bessere Koordination zwischen ihnen würde zu mehr Effizienz führen. Hier sieht sich das Bistum in der Pflicht, die Opfer besser zu begleiten, damit sie zur richtigen Anlaufstelle gelangen.

Das Gutachten empfiehlt zudem die völlige Neutralität und Unabhängigkeit des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld». Diese bezeichnet sich selbst als neutral und unabhängig, ihre Mitglieder werden vom Bistum ernannt.

Neben diesen konkreten Massnahmen schlagen die Gutachter auch eine verbesserte Kommunikation vor. Interessant ist der Hinweis in Bezug auf das Bischofsamt: Die Gutachter verweisen auf die Bedeutung des Wortes «episcopus», das Vorgesetzter oder auch Wächter bedeutet. Sie schlagen deshalb vor, dass Bischof Lovey verstärkt die Leitung übernimmt z. B. in Bezug auf die Aufsicht über die Anwendung von Sanktionen.

Die Ergebnisse des Gutachtens können nicht verallgemeinert werden, warnt «Vicario Consultings SA», denn die Analyse stütze sich auf die konkret vorliegenden Fälle.

Erste Massnahmen bereits in Angriff genommen
Die Diözese Sitten hat aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens bereits Massnahmen ergriffen. So will sie die Opfer ernst nehmen. «Bis jetzt hat man immer zuerst an die Kirche gedacht, die Kirche musste geschützt werden», erklärte Paul Martone, Mediensprecher des Bistums Sitten. Jetzt sollen die Opfer im Mittelpunkt stehen. Es sei wichtig, sich Zeit für die Gespräche zu nehmen, das bedeute auch, entsprechendes Personal dafür zur Verfügung zu stellen.

Auf der anderen Seite sollen die Seelsorger stärker in die Pflicht genommen werden. So haben inzwischen alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den verlangten Auszug aus dem Strafregister gebracht. Neue kirchliche Mitarbeiter müssen neben dem Auszug aus dem Strafregister auch einen Sonderprivatauszug vorlegen und werden psychologisch beurteilt.

Es soll eine Präventionskommission errichtet werden. Zudem werde in Kürze den kirchlichen Mitarbeitern ein Verhaltenskodex vorgestellt.

Generalvikar Richard Lehner hatte sich auf Wunsch von Bischof Lovey im September 2023 aus allen Kommissionen und Gremien zurückgezogen, die mit dem Thema Missbrauch zu tun haben. Von Opfern wurde ihm fehlende Empathie vorgeworfen, was an der Pressekonferenz mit Gesprächsauszügen dokumentiert wurde. Was dabei vergessen ging: Richard Lehner sprach mit den Missbrauchsbetroffenen nicht als Generalvikar und auch nicht als Seelsorger, sondern als Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld». «Ich musste als Untersuchungsrichter neutral bleiben, denn ich bin auch dem möglichen Täter verpflichtet. Ich musste schwierige und unangenehme Fragen stellen», erklärte Richard Lehner nach der Pressekonferenz.

Die Massnahmen vom Herbst 2023 wurden inzwischen aufgehoben. Richard Lehner dürfte somit wieder in den Kommissionen mitwirken, doch das will er nicht. «Wir wollen unabhängige Strukturen, also ist es konsequent, wenn ich nicht mitwirke». Doch er werde selbstverständlich mit den Gremien zusammenarbeiten und sie unterstützen, wenn dies gewünscht wird.

Bischof Jean-Marie Lovey ist es wichtig, das Vertrauen in die Kirche wieder herzustellen. Auf die Frage eines Journalisten, ob das Bistum genug getan habe, antwortete er klar: «Man tut nie genug!»

Was ist sexueller Missbrauch?
Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch ist eine schwierige Angelegenheit. Dies fängt schon bei der Definition von «Missbrauch» an. Paul Martone erklärt, dass damit zunächst eine Grenzüberschreitung gemeint ist. Doch jeder Mensch hat ein anderes Empfinden von Nähe und Distanz; was für eine Person normaler Kontakt ist, ist für jemand anderen übergriffiges Verhalten. «Und noch schwieriger wird es bei geistlichem Missbrauch», so Paul Martone.

Auf die Frage von «swiss-cath.ch», wie die Personalverantwortlichen der Diözese erfahren, ob gegen jemanden Anschuldigungen vorliegen, konnte Paul Martone keine Antwort geben. Wenn die Anlaufstellen für Opfer ganz unabhängig von der Kirche arbeiten sollen, stellt sich zu Recht die Frage, wie die kirchlichen Verantwortlichen zu diesen Informationen kommen. Dazu kommt, dass die Opfer damit einverstanden sein müssen, dass diese Informationen weitergegeben werden dürfen.

Dieses Problem wurde an der Pressekonferenz deutlich: Auf die Frage eines Journalisten, ob es seit der Veröffentlichung der Pilotstudie im Herbst 2023 neue Fälle gegeben habe, schauten sich die Bistumsverantwortlichen ratlos an – sie wussten es schlicht nicht. Claude Bumann, aktueller Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld», konnte weiterhelfen. Seit der Veröffentlichung der Pilotstudie haben sich im Bistum Sitten 15 Personen gemeldet. Daraus ergaben sich etwa sechs neue Dossiers. Im gleichen Zeitraum wurden zwei Fälle an die Genugtuungskommission weitergeleitet.

 


[1] Die Taten betrafen den Zeitraum von 1938 bis 2024.


Rosmarie Schärer
swiss-cath.ch

E-Mail

Rosmarie Schärer studierte Theologie und Latein in Freiburg i. Ü. Nach mehreren Jahren in der Pastoral absolvierte sie eine Ausbildung zur Journalistin und arbeitete für die Schweizerische Kirchenzeitung SKZ.


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